Testo completo
Verfassungsgerichtshof U151/12
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.06.2012
Spruch
I. Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt I der angefochtenen Entscheidung in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Spruchpunkt I der Entscheidung wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.