Verfassungsgerichtshof U350/12

U350/12Corte costituzionale27 giu 2012

Regest

Asylrecht, EU-Recht, Vorabentscheidung, Auslegung gemeinschaftsrechtskonforme, Rechtsschutz

Testo completo

Verfassungsgerichtshof U350/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.2012

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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