Verfassungsgerichtshof U1553/11

U1553/11Corte costituzionale18 giu 2012

Regest

Asylrecht, Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Ausweisung, EU-Recht Richtlinie, Recht auf Freizügigkeit, Aufenthaltsrecht

Testo completo

Verfassungsgerichtshof U1553/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2012

Spruch

I. 1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit die Beschwerde gegen die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet abgewiesen wird, im durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung Fremder untereinander verletzt worden.

Die angefochtene Entscheidung wird insoweit

aufgehoben.

2. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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