Verfassungsgerichtshof B811/11

B811/11Corte costituzionale12 giu 2012

Regest

Ärzte, Disziplinarrecht, Werbung, Erwerbsausübungsfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit, Klarheitsgebot

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B811/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2012

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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