Testo completo
Verfassungsgerichtshof V121/11
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.06.2012
Spruch
I. Punkt 1. der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10. Juni 2008, Z WUS1-V-0451, wonach das Befahren der L 120 ab dem südlichen Ortsende von Scheiblingstein (km 16,935) bis km 17,150 mit einer höheren Geschwindigkeit als 50 km/h verboten ist, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 in Kraft.
III. Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.