Verfassungsgerichtshof B1498/10

B1498/10Corte costituzionale2 mar 2012

Regest

VfGH / Anlassfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1498/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2012

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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