Testo completo
Verfassungsgerichtshof U760/11 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.12.2011
Spruch
I.1. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit ihre Beschwerden gegen die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet abgewiesen werden, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Die angefochtene Entscheidung wird insoweit aufgehoben.
2. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.000,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.