Verfassungsgerichtshof B1672/10

B1672/10Corte costituzionale12 dic 2011

Regest

Rundfunk, Objektivitätsgebot, Meinungsäußerungsfreiheit, Informationsfreiheit, Rundfunkfreiheit, Werbung, Selbstverwaltung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1672/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2011

Spruch

I. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II. Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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