Verfassungsgerichtshof B409/11 ua

B409/11 uaCorte costituzionale21 set 2011

Regest

Versammlungsrecht, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, Verwaltungsstrafrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Parteistellung, VfGH / Beteiligter

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B409/11 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2011

Spruch

I.1. Das zu B409/11 protokollierte Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

2. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. Die Erklärung des Einschreiters, sich dem zu B878/10 protokollierten Verfahren als mitbeteiligte Partei anzuschließen, wird zurückgewiesen.

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