Testo completo
Verfassungsgerichtshof V24/11
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.06.2011
Spruch
I. §7 Abs2 der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Krems in Kärnten vom 29. Dezember 2005, Z920-10/481/2005, mit welcher eine Abgabe von Zweitwohnsitzen ausgeschrieben wird, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 30. Dezember 2005 bis 13. Jänner 2006, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 2011 in Kraft.
III. Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.