Testo completo
Verfassungsgerichtshof B865/10
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.03.2011
Spruch
I. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor einem Tribunal im Sinne des Art6 Abs1 EMRK verletzt worden.
II. Der Bescheid wird aufgehoben.
III. Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) ist schuldig, die mit € 2.400,-- bestimmten Kosten des Verfahrens zu Handen des Rechtsvertreters der beschwerdeführenden Partei binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.