Verfassungsgerichtshof B970/10

B970/10Corte costituzionale21 feb 2011

Regest

Hochschulen, VfGH / Legitimation, Wahlen, Zustellung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B970/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2011

Spruch

I. Die Behandlung der Beschwerde wird, soweit sie die erstbeschwerdeführende Partei betrifft, abgelehnt.

II. Die Beschwerde wird, soweit sie die erstbeschwerdeführende Partei betrifft, dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

III. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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