Testo completo
Verfassungsgerichtshof G259/09 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.12.2010
Spruch
I. Die Wortfolge "oder Kriminalpolizei" im ersten Satz des §106 Abs1 der Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631 idF des Strafprozessreformgesetzes BGBl. I Nr. 19/2004, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die aufgehobene Wortfolge ist nicht mehr anzuwenden.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.