Verfassungsgerichtshof B1553/08

B1553/08Corte costituzionale15 dic 2010

Regest

VfGH / Anlassfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1553/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2010

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes sowie wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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