Verfassungsgerichtshof B237/10

B237/10Corte costituzionale6 ott 2010

Regest

Grundverkehrsrecht, Interessen geschützte

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B237/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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