Testo completo
Verfassungsgerichtshof U3078/09 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.10.2010
Spruch
I. Die zu U3078/09 protokollierte Beschwerde gegen die oben bezeichnete Entscheidung des Asylgerichtshofes wird zurückgewiesen.
II. Der Beschwerdeführer ist durch die zu U3079/09 bekämpfte Entscheidung des Asylgerichtshofes im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 1.200,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.