Verfassungsgerichtshof B312/09

B312/09Corte costituzionale29 set 2010

Regest

Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, Umweltschutz, Verordnung Kundmachung, Geltungsbereich einer Verordnung, Verordnungserlassung, Enteignung, Eigentumsbeschränkung, Entschädigung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B312/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2010

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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