Testo completo
Verfassungsgerichtshof B573/09
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.09.2010
Spruch
I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid des Senates der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid des Senates der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck wird aufgehoben.
Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
II. Die Beschwerde gegen den Bescheid des Rektorats der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck wird zurückgewiesen.