Verfassungsgerichtshof B1470/09

B1470/09Corte costituzionale21 set 2010

Regest

Flurverfassung, Bodenreform, Auslegung verfassungskonforme, Ermessen

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1470/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2010

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.860,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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