Verfassungsgerichtshof B538/09

B538/09Corte costituzionale24 giu 2010

Regest

Rechtsanwälte, Berufsrecht, EU-Recht, Erwerbsausübungsfreiheit, fair trial, Berufswahl- und Berufsausbildungsfreiheit

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B538/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.2010

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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