Verfassungsgerichtshof B54/09

B54/09Corte costituzionale8 giu 2010

Regest

Dienstrecht, Disziplinarrecht, Behördenzuständigkeit, Verordnung, Kundmachung, RechtsV

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B54/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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