Verfassungsgerichtshof B1200/03

B1200/03Corte costituzionale15 ott 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1200/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten zu Handen ihrer Rechtsvertreter binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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