Verfassungsgerichtshof B813/02

B813/02Corte costituzionale27 nov 2003

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B813/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 1.962,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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