Verfassungsgerichtshof B153/03

B153/03Corte costituzionale10 giu 2003

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Parteiengehör, VfGH / Beschlußerfordernisse, VfGH / Zusammensetzung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B153/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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