Testo completo
Verfassungsgerichtshof G372/97,G373/97,G374/97,G375/97,G376/97,G377/97,G378/97,G379/97, G380/97,G381/97,G382/97 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.07.1998
Spruch
Berichtigung gemäß §42 der Geschäftsordnung
des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Oktober 1946, BGBl. Nr. 202
Der Wortlaut des hg. Erkenntnisses vom 17. Juni 1998, G372-394/97-11, wird wie folgt berichtigt:
a) Die beiden ersten, im folgenden angeführten Zeilen auf Seite 18 des hg. Erkenntnisses entfallen:
"scheidung über die Höhe der Entschädigung mit Anrufung des Gerichtes außer Kraft tritt, kann von der für einen Vergleich der"
b) Am Ende von Seite 18 werden die beiden folgenden Zeilen hinzugefügt:
"sungsgerichtshof in VfSlg. 13455/1993 auf das vom Gesetzgeber wahrzunehmende 'Bedürfnis nach Einheitlichkeit' für die Sachlich-"