Verfassungsgerichtshof B2630/96

B2630/96Corte costituzionale26 giu 1998

Regest

Behördenzuständigkeit, Vergabewesen, EU-Recht Richtlinie, Rechtsstaatsprinzip

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B2630/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1998

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Teil des Bescheides weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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