Testo completo
Verfassungsgerichtshof B3386/96
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.06.1998
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den Bescheid, soweit mit ihm das den Betrag der zuerkannten Pauschalvergütung übersteigende Kostenersatzbegehren abgewiesen wurde und er deshalb angefochten wurde, wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird in diesem Umfang aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 19.800,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.