Verfassungsgerichtshof B2798/96

B2798/96Corte costituzionale25 giu 1998

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B2798/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Burgenland ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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