Testo completo
Verfassungsgerichtshof B3063/97,G487/97,V229/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.06.1998
Spruch
I. Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführenden Parteien durch den bekämpften Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurden.
II. Die auf Art139 Abs1 und Art140 Abs1 B-VG gestützten Anträge werden zurückgewiesen.