Verfassungsgerichtshof B1583/97; B2557/97

B1583/97; B2557/97Corte costituzionale12 mar 1998

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1583/97,B2557/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1998

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die jeweils mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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