Verfassungsgerichtshof B1433/95

B1433/95Corte costituzionale5 mar 1998

Regest

Baurecht, Baubewilligung, Nachbarrechte, VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1433/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1998

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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