Verfassungsgerichtshof B2329/97

B2329/97Corte costituzionale23 feb 1998

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B2329/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden des Beschwerdevertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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