Testo completo
Verfassungsgerichtshof B3205/96,B3206/96,B3207/96,B3208/96,B3209/96
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.1997
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern die mit S 17.357,15 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.