Verfassungsgerichtshof B587/97

B587/97Corte costituzionale12 dic 1997

Regest

Rundfunk, Belangsendungen, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B587/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1997

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin die mit S 3.471,43 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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