Verfassungsgerichtshof B2427/96

B2427/96Corte costituzionale3 dic 1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B2427/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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