Verfassungsgerichtshof B3/94

B3/94Corte costituzionale10 ott 1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B3/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Burgenland ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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