Testo completo
Verfassungsgerichtshof B2643/94,B2644/94,B2645/94,B2646/94,B2647/94,B2648/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.06.1995
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres bevollmächtigten Vertreters die Prozeßkosten, die je Beschwerdesache mit 18.000 S bestimmt werden, binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.