Testo completo
Verfassungsgerichtshof B900/95,B901/95,B902/95,B903/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.06.1995
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit je 18.000,- S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.