Testo completo
Verfassungsgerichtshof B1525/93,B1266/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.06.1995
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der mit der zu B1525/93 protokollierten Beschwerde bekämpfte Bescheid wird insoweit aufgehoben, als damit die Vorstellung abgewiesen wurde. Der mit der zu B1266/94 protokollierten Beschwerde bekämpfte Bescheid wird zur Gänze aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei der zu B1525/93 protokollierten Beschwerde die mit S 15.000,- und der beschwerdeführenden Partei der zu B1266/94 protokollierten Beschwerde die mit S 18.000,-
bestimmten Prozeßkosten zuhanden ihrer Rechtsvertreter binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.