Testo completo
Verfassungsgerichtshof B1611/94,B1612/94,B1613/94,B1614/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.06.1995
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide in dem gemäß Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 21.600,- bestimmten Kosten dieses verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.