Testo completo
Verfassungsgerichtshof B1152/93
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.06.1995
Spruch
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin ist schuldig, der beteiligten Partei Mutterhaus der Barmherzigen Schwestern Zams als Rechtsträger des Krankenhauses St. Vinzenz die mit S 2.100,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.