Verfassungsgerichtshof WII-1/92; B689/91

WII-1/92; B689/91Corte costituzionale9 giu 1992

Regest

Mandatsverlust, Gemeinderecht, Gemeindevorstand, VfGH / Abtretung, Wahlen, Wahlrecht passives, Mißtrauensantrag

Testo completo

Verfassungsgerichtshof WII-1/92,B689/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1992

Spruch

I. Der Anfechtung des Bescheids wird, soweit er den Anfechter seines Mandats als Mitglied des Gemeindevorstands der Gemeinde Regau verlustig erklärt, nicht stattgegeben.

II. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit er ihn seines Mandats als Mitglied (Obmann-Stellvertreter) des Ausschusses für Hochbau der Gemeinde Regau verlustig erklärt, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden. Die Beschwerde wird abgewiesen.

III. Die Beschwerde gegen den Bescheid wird, soweit er den Beschwerdeführer seines Mandats als Mitglied (Obmann-Stellvertreter) des Ausschusses für Hochbau der Gemeinde Regau verlustig erklärt, dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.