Testo completo
Verfassungsgerichtshof G23/92,G24/92,G25/92,G26/92,G27/92,G28/92,G29/92,G30/92,G31/92, G32/92,G33/92 ua,G42/92,G43/92,G44/92,G45/92,G46/92,G49/92, G50/92
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.03.1992
Spruch
Der zweite Satz des §20 Abs1 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 450/1990, war verfassungswidrig.
Dieser Satz ist auch auf die derzeit beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Fälle nicht mehr anzuwenden.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.