Testo completo
Verfassungsgerichtshof G310/91,G311/91,G312/91,G313/91,G314/91
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.03.1992
Spruch
In §20 Abs1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Stammfassung, war die Wortfolge "bzw. in den Fällen des §4 Abs6, sofern die Voraussetzungen nach §4 Abs3 gegeben sind, das zuständige Landesarbeitsamt" verfassungswidrig.
Diese Wortfolge ist auch auf die derzeit beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Fälle nicht mehr anzuwenden.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.