Testo completo
Verfassungsgerichtshof V224/90
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.12.1990
Spruch
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Altmünster vom 15. September 1986, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 18. August bis zum 2. September 1987, wird, soweit er das - von Süden aus betrachtet - zweite unmittelbar westlich an die Bahnlinie grenzende Wohngebiet "W" betrifft, als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.