Verfassungsgerichtshof B890/86

B890/86Corte costituzionale5 mar 1988

Regest

VfGH / Legitimation, Gemeinderecht, Selbstverwaltungsrecht, Rechte verfassungsgesetzlich gewährleistete, Aufsichtsrecht (Gemeinde), Genehmigung (eines Raumordnungsplanes), Raumplanung örtliche, VfGH / Zuständigkeit, VwGH / Zuständigkeit, VfGH / Individualantrag, Rechtsstaatsprinzip, Baurecht, Raumordnung, Planungsakte (Flächenwidmungsplan)

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B890/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1988

Spruch

Die Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Selbstverwaltung noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen

generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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