Testo completo
Verfassungsgerichtshof B874/86,B875/86
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.03.1987
Spruch
1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 6. August 1986 richtet, zurückgewiesen.
2. ...
Gemäß Art140 B-VG wird die Verfassungsmäßigkeit des §49 Abs3 der Salzburger Krankenanstaltenordnung 1975, LGBl. Nr. 97/1975, von Amts wegen geprüft.
Das Verfahren über die Beschwerde gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 14. August 1986 wird nach der Entscheidung im Gesetzesprüfungsverfahren fortgesetzt werden.