Testo completo
Verfassungsgerichtshof B144/86
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.03.1987
Spruch
1. Der Bf. ist durch die am 3. Januar 1986 um etwa 11,30 Uhr von Beamten der Zollverwaltung in Klagenfurt vorgenommene Festnahme und die darauf folgende bis 16,25 Uhr dauernde Anhaltung im Zollamt Klagenfurt weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch infolge Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Insoweit wird die Beschwerde abgewiesen.
2. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
3. Der Antrag, die Beschwerde an den VwGH abzutreten, wird abgewiesen.