Testo completo
Verfassungsgerichtshof KII-1/79
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.03.1983
Spruch
Die Erlassung eines dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf entsprechenden Gesetzes fällt gemäß Art83 Abs1 B-VG in die Zuständigkeit des Bundes.
Der VfGH hat folgende Rechtssätze beschlossen:
1. Die Erlassung eines Gesetzes über die Errichtung eines Bezirksgerichtes, dessen Sprengel mit dem eines bestehenbleibenden Bezirksgerichts völlig gleich ist, fällt in die Zuständigkeit des Bundes.
2. Die Erlassung eines Gesetzes über die Errichtung, Auflassung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten im Land Wien fällt auch dann in die Zuständigkeit des Bundes (Art83 Abs1 B-VG), wenn sie mit einer Änderung der Sprengel verbunden ist.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Rechtssätze unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.