Testo completo
Verfassungsgerichtshof U1233/2013
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.09.2013
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2013:U1233.2013
Spruch
I.Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl 390/1973) sowie auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.